Gemäß Bebauungsplan EFS 035 ist dieses teilweise eingezäunte Grundstück als Sondergebiet für Gartenbau ausgewiesen.Das Flurstück kann in diesem Zusammenhang wie folgt bebaut werden:- 1 Vollgeschoss- Grundflächenzahl (GRZ) 0,3- Geschossflächenzahl (GFZ) 0,3- abweichende Bauweise gemäß § 22 (4) BauNVO- Gebäudehöhe 5 mKäuferprovision: 7,14 v.H. (incl. MwSt.)Eine Besichtigung des Objektes ist in Absprache mit uns und in unserer Begleitung möglich.Die vorstehenden Angaben zum Objekt beruhen auf Angaben unseres Auftraggebers. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.